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Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Vorkenntnis bei Immobilien, Provisionsanspruch für den Makler

Angenommene Situation: Wir sind ein Maklerunternehmen.

  • Kunde hat per Mail oder Telefon nach der betreffenden Immobilie angefragt und Informationen per E-Mail oder Post von uns bekommen

  • Information vom Kunden, dass Kaufpreis zu hoch oder Lage nicht gut oder ein vorgeschobener Grund :) --> nimmt erstmal Abstand von Immobilie

  • unser Maklervertrag mit dem Auftraggeber läuft aus --> neuer Makler wird eingeschaltet

  • Kaufpreis der Immobilie wird wesentlich heruntergesetzt

  • Kunde hat wieder Interesse und besichtigt und kauft

Haben wir Anspruch auf die Provision, da er durch uns schon Vorkenntnis erlangt hat, möglicherweise auch die Adresse bekommen hat?

Besteht der Anspruch, auch wenn durch uns noch keine persönliche Besichtigung durchgeführt wurde?

Ist es relevant, dass das Objekt durch uns zu einem höheren Kaufpreis angeboten worden ist?

Danke an die Immo-profis!

PS: "Zu beachten ist, dass ein Makler auch dann Anspruch auf seine Maklerprovision hat, wenn er einem Kunden ein Objekt angeboten beziehungsweise vorgestellt hat, und dieser Kunde das betreffende Objekt zu einem späteren Zeitpunkt angeboten und zu einem wesentlichen günstigeren Preis erworben hat. Dies ist für den Anspruch des Maklers unerheblich: ist seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss, so hat er ein Recht darauf, seine Provision für das Objekt zu erhalten – [OLG Hamm, 21.03.2013, 18 U 133/12]." Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/maklerprovision-kausalitaet

(Ich bin mir nicht sicher ob das so auf unser geschildertes Problem zutrifft.)

Immobilien, Courtage, Makler, Provision

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