Was bedeutet "Förmliche Belehrung" bei einer Ladung?
Hallo, ich habe heute ein schreiben von der Polizei erhalten, dass ich ersucht werden, bei einer Ladung zu erscheinen, und unter Gegenstand ist Förmliche Belehrung gemäß § 6 Abs 2 JGG.. angegeben. Was bedeutet das? Ist das eine Gerichtsverhandlung, werde ich dort nocheinaml befragt, oder wie ist das? P.s. ich komme aus Österreich
2 Antworten
(2) Erscheint es geboten, den Verdächtigen über das Unrecht von Taten wie der angezeigten und deren mögliche Folgen förmlich zu belehren, so hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht diese Belehrung vorzunehmen. Unterbleibt eine Belehrung, so ist der Verdächtige zu verständigen, daß von der Verfolgung abgesehen worden ist.
Du wurdest angezeigt und sie müssen dich über die Folgen (Strafe) aufklären.
Ob noch mehr passiert, kann ich nicht sagen.
Du schreibst, du kommst aus Österreich -- lebst du noch dort, oder jetzt in Deutschland?
Der Text des deutschen Gesetzes steht hier: https://dejure.org/gesetze/JGG/6.html,
Titel "1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen"
Wenn du irgendeine Verfehlung begangen hast, verlierst du dadurch nicht dein Wahlrecht. Jedenfalls nach dem deutschen Gesetz.