Moin,
einer guten Freundin von mir ist letzte Woche folgendes Widerfahren:
Sie hatte ein Vorstellungsgespräch als Laborantin in einem kleinen Labor. Sie hat mündlich, unter anderem auf Grund wirklich hervorragender Zeugnisse aus der Praxis, eine zusage bekommen. Per Post kam der Arbeitsvertrag, in dem jedoch ein Passus stand, dass sie bestätige nicht schwerbehindert zu sein. Daraufhin rief sie in dem Labor an und erklärte denen, dass sie Multiple Sklerose hat, und daher zu 70% Schwerbehindert ist. Dies würde sie bei der geforderten Tätigkeit in der Praxis erfahrungsgemäß allerdings nicht einschränken. Wenige Tage später kam eine Absage mit der Post.
Nun stellt sich mir die Frage: Verstößt das nicht auf das allergröbste gegen das AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)? Es ist doch quasi erwiesen, dass die sie einstellen wollten, aber sie auf Grund der Schwerbehinderung nicht genommen haben?
Ich habe ihr geraten sich an eine Beratungsstelle zu wenden und dagegen vorzugehen.
Habe ich Recht und hat das Chancen?