Das ist eine Folgefrage auf meine vorherige Frage, nachdem mich ein paar von euch über die Scheinselbständigkeit aufgeklärt haben :)
Ich habe vor, nach Zypern zu ziehen. Dort werde ich eine Ltd. (Limited) anmelden und für diese als Arbeitnehmer fungieren. (Das funktioniert bereits, das habe ich schon geklärt). Nun werde ich einer deutschen Firma meine Arbeit in Rechnung stellen. Folgende Punkte der Scheinselbständigkeit treten theoretisch auf:
- Auf Dauer nur ein Auftraggeber
- Mehr als 5/6 meiner Einnahmen kommen von einem Auftraggeber
Aber theoretisch dürfte zumindest nach meinem Verständnis aus deutscher Sicht keine Rolle spielen, da hier lediglich eine Firma aus Zypern einer Firma in Deutschland Aufträge in Rechnung stellt. Wie das bei mir als zypriotischer Arbeitnehmer geregelt wird, dürfte in Deutschland keine Rolle spielen oder? Allein dadurch, dass ich in Zypern wohne, kann ich nun mal kein Deutscher Arbeitnehmer sein. Scheinarbeitnehmer kann ich dann höchstens in Zypern sein, oder?
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren! :)
Vielen Dank.