Darf man ohne direkten Wohnsitz einen Job in einem anderen Bundesland nachgehen?
Hallo, kurz zu meiner Situation:
ich habe in einem anderen Bundesland (500 km) von meinem Wohnort entfernt eine Arbeitsstelle gefunden aber bisher noch keine Wohnung und bin daher auch nicht in der neuen Arbeitsregion gemeldet. Darf ich den Job überhaupt antreten? Ich bin in Zwischenzeit bei einem Freund untergekommen. Bei ihm kann ich aber über längere Zeit nicht unterkommen daher nur eine Einzimmerwohnung hat. Kann ich seinen Wohnsitz erstmal als Zweitwohnsitz anmelden um überhaupt hier gemeldet zu sein? Wenn ich hier eine Wohnung habe würde ich diese ebenso gern als Zweitwohnsitz durch privaten Gründen anmelden. Ist dies überhaupt möglich? Gib es bestimmte Fristen für einen Zweitwohnsitz und was benötige ich dafür? Meine Arbeitsstelle treten ich voraussichtlich in drei Wochen an.
Danke im Vorhinein für die Hilfe.
2 Antworten
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Darf man ohne direkten Wohnsitz einen Job in einem anderen Bundesland nachgehen?
Ja, das ist grundgesetzlich erlaubt.
Grundgesetz §12 Art. 1: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
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Klar, geht problemlos.