Zweitwohnsitzsteuer - muss ich bezahlen?

2 Antworten

Du kannst dich von der Zweitwohnsitzsteuer unter Umständen befreien lassen.

https://stadt.muenchen.de/service/info/befreiung-von-der-zweitwohnungsteuer/10226798/n0/


anTTraXX  25.07.2024, 11:52

Das steht so aber leider nicht in der entsprechenden Satzung von München

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Hoich  25.07.2024, 12:16
@anTTraXX

Tatsache, ich bin davon ausgegangen, dass da die Regelungen einheitlicher sind.

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anTTraXX  25.07.2024, 12:17
@Hoich

Ich war tatsächlich auch überrascht, aber bei Großstädten vermutlich verständlich

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Bei meinem Freund zahle ich keine Miete. Meine frage ist nun: Muss ich dennoch Zweitwohnsteuern bezahlen? Wenn ja auf welchen Betrag?

Das kommt darauf an wo dein Zweitwohnsitz ist, in dem Fall wohl München, und was die rechtlichen Regelungen für München sind

Da du die Tatbestandsmerkmale für München nicht erfüllst würde eine Steuer fällig werden
Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München

Hast du keinen Zweitwohnsitz, fällt auch keine Steuer dafür an.

Die Einnahmen aus der Vermietung sind jedoch zu versteuern!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Pippa2345 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:54

Und Ich bin eben am überlegen was mehr Sinn macht. München als Hauptwohnsitz belassen und Nürnberg als Zweitwohnsitz. Da man ja soweit mir bekannt ist, die Steuern auf den Zweitwohnsitz bezahlt. Und wenn ich hier keine Miete bezahle habe ich ja keine Steuer-Grundlage - oder *Lach* :)

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anTTraXX  25.07.2024, 11:55
@Pippa2345

Da ist das BMG recht eindeutig (§21 BMG)

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
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Pippa2345 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:51

Die Einnahmen der Vermietung laufen mit meiner aktuellen Miete auf Null hinaus. Demnach wird kein Gewinn erwirtschaftet. :)

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Mungukun  25.07.2024, 12:18
@Pippa2345

Müssen aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden.

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