Zweitwohnsitzsteuer - muss ich bezahlen?
Hallo Ihr lieben,
Wer kann weiterhelfen.. und zwar ziehe ich im Oktober zu meinem Freund in eine andere Stadt. Meine Wohnung in München möchte ich jedoch behalten und vermiete diese vorerst unter (Untermietvertrag).
Bei meinem Freund zahle ich keine Miete. Meine frage ist nun: Muss ich dennoch Zweitwohnsteuern bezahlen? Wenn ja auf welchen Betrag?
Und wie würde es aussehen, wenn ich den Wohnsitz bei meinem Freund als Hauptwohnsitz angebe und die Untervermietete Wohnung nur noch als Zweitwohnsitz? Oder doch Andersherum oder macht es unterm Strich sowieso keinen Unterschied?
Danke im Voraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheBest1337/1625407772257_nmmslarge__0_0_451_452_c85c1caf0640e470791cd560cb0ed371.jpg?v=1625407772000)
Du kannst dich von der Zweitwohnsitzsteuer unter Umständen befreien lassen.
https://stadt.muenchen.de/service/info/befreiung-von-der-zweitwohnungsteuer/10226798/n0/
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Bei meinem Freund zahle ich keine Miete. Meine frage ist nun: Muss ich dennoch Zweitwohnsteuern bezahlen? Wenn ja auf welchen Betrag?
Das kommt darauf an wo dein Zweitwohnsitz ist, in dem Fall wohl München, und was die rechtlichen Regelungen für München sind
Da du die Tatbestandsmerkmale für München nicht erfüllst würde eine Steuer fällig werden
Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München
Hast du keinen Zweitwohnsitz, fällt auch keine Steuer dafür an.
Die Einnahmen aus der Vermietung sind jedoch zu versteuern!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und Ich bin eben am überlegen was mehr Sinn macht. München als Hauptwohnsitz belassen und Nürnberg als Zweitwohnsitz. Da man ja soweit mir bekannt ist, die Steuern auf den Zweitwohnsitz bezahlt. Und wenn ich hier keine Miete bezahle habe ich ja keine Steuer-Grundlage - oder *Lach* :)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Da ist das BMG recht eindeutig (§21 BMG)
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Einnahmen der Vermietung laufen mit meiner aktuellen Miete auf Null hinaus. Demnach wird kein Gewinn erwirtschaftet. :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Müssen aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden.
Das steht so aber leider nicht in der entsprechenden Satzung von München