Bevor wieder so ein Zensur-Troll allzu schnell die "Beseitigen" Taste drückt: ich weiß dass vor vielen Jahren ein Gericht in Bayern diese Frage beantworten musste.
Die Polizei hat eine Kamelreiter auf einem Waldweg gestoppt, der durch Gebotszeichen 238 für Pferde vorgeschrieben war. Es kam zu einem Bussgeld. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, wie das Verfahren ausging.
Wer kann dazu beitragen, ob - damals oder auch heute - ein Kamel ein Pferd ist?