Moin!
Ich habe vor einigen Wochen eine Behandlung beim Zahnarzt erhalten. Die Rechnung ist mittlerweile auch eingetroffen, auf dieser ist eine Erstattung über die Krankenkasse für diese Behandlung angegeben, die KK erstattet bzw. darf diese Leistung jedoch erstatten. Es handelt sich dabei um folgende Leistung vom Zahnarzt "Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts". Ich denke, es handelt sich dabei um eine Kunststofffüllung?
Ich habe so leider noch keine ZZV, überlege jedoch bereits eine abzuschließen. Diese hätte das übernommen?
Kann mir jemand erklären, wie es zu diesem Umstand kommt?