Treppenhaus abschliessen erlaubt?

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung im 3.Stock und habe folgende Situation:

Der Mitbewohner im Erdgeschoss schließt jeden Abend gegen 18 Uhr die Tür im Treppenhaus ab.

(Also nicht seine eigene Wohnungstür sondern die Tür, die aus dem Treppenhaus raus auf die Strasse führt)

Mal abgesehen davon, dass das umständlich ist wenn ich mal nach 18 Uhr Besuch bekomme (weil dann muss ich 3 Stockwerke runterlaufen um die verschlossene Tür aufzuschliessen) - ich frage mich vor allem was passieren könnte, wenn mal Feuer im Haus ausbricht.

Denn ich weiß nicht ob ich in einer solchen Situation daran denke, den Hausschlüssel mitzunehmen - zumal ich auch 2 kleine Kinder habe um die ich mich in so einem Fall auch kümmern müsste.

(Und selbst wenn ich den Schlüssel in einem solchen Fall hätte, weiß ich nicht ob es so toll ist dann noch erst an einem Türschloss rumantieren zu müssen ...)

Und ohne Schlüssel wäre ich dann im Treppenhaus eingesprerrt (während mein Mitbewohner aus dem EG über seinen Garten flüchten kann)

Ich werde das Thema mit meinem Nachbarn im EG und auch mit den anderen Mitbewohnern besprechen, hätte aber vorher folgende Frage:

Das Treppenhaus gilt doch als Fluchtweg, darf ein Mitbewohner dann einfach so, ohne Rücksprache mit den anderen Bewohnern, die Tür im Treppenhaus abschliessen, d.h alle anderen Mitbewohner einschliessen, und den Fluchtweg so blockieren?

Gibt es z.B gesetzliche Regelungen? (In der Hausordnung ist diesbezüglich nichts vermerkt)

Danke

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Nachbarschaft, Treppenhaus, Fluchtweg

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