Ist mein Bruder "naiv"?

Wie kann ich meinem 20 jährigen Bruder klar machen, dass es der falsche Schritt ist jetzt ohne eine Ausbildung mit seiner Freundin, die grade in der Probezeit im ersten Lehrjahr ist, eine eigene Wohnung zu suchen?

Sein Plan ist folgender: Er arbeitet 60% Pensum als Lagerist für 13.50€ die Stunde. Beim Lager wo er schafft, möchte er nun eine Ausbildung machen als Bürokaufmann. Er sagt er wird nun einen Ausbildungsvertrag bekommen. Aber bis jetzt nichts, kein DIN A4 Dokument für eine Ausbildung.

Im Mai will er schon umziehen nur weil sein Kollege jemanden kennt der ihm eine Wohnung geben kann. Ich habe ihn gefragt wie er die riesigen Kosten bestreiten will. Seine dämliche Antwort hat mich erstaunt.

  • Seine Ausbildungsvergütung als Azubi ab September: 800€ netto
  • Die Vergütung seiner Freundin: 600€ netto
  • 2x Kindergeld: 500€
  • Nun sagt er, dass er sicher BAB und oder Wohngeld erhalten wird. Aber er versucht nicht mal einen Antrag zu stellen.

Also 1800€ zusammen. Eine Miete kostet in Baden-Württemberg Süden 1000€ warm bei 50qm. Essen wird locker 500€ kosten. Wir hatten 45% Erhöhung der Erzeugerpreise 2022 alleine und Preise steigen weiter. Mieten werden weiter steigen. 100€ Strom pro Monat. 200€ übrig.

Naiv ist der falsche Begriff. Idio* ist der richtige Begriff und seine Freundin ebenfalls. Sorry für den beleidigenden Ausdruck meinerseits. Aber wie hänggeblieben im Kopf muss man sein?

Zuhause gibt er nur 50% von seiner Einkünfte ab. Der Rest gehört nur ihm und hat das Hotel Mama weiterhin wo er gerne sparen kann und seine "vermutliche" Ausbildung in Ruhe machen kann.

Lasst ihn einfach machen - so wird er es selber lernen 80%
Andere Meinung 20%
Arbeit, Finanzen, Wohnung, Miete, Job, Geld, Gehalt, Arbeitsamt, ausziehen, Azubi, BAB, BAföG, Jobcenter, Kindergeld, Lohn, Netto, Wohngeld, Wohnungssuche
Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
Finanzen, Geld verdienen, Mutter, Familie, Verhalten, wohnen, Geld, Ausbildung, Eltern, Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente, Konto, kostgeld, Lebenshaltungskosten, Verdienst, Witwenrente, Wohngeld, Abbuchung, Vollmacht, Halbwaise, Kontovollmacht, Witwe, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohngeld