Voraussetzungen für Bezug von Wohlgeld?

Hallo,

ich hätte eine Verständnisfrage zum folgenden Satz, der die Voraussetzengen um Wohngeld beziehen zu dürfen erörtet (Quelle: §3.1 in https://www.betanet.de/wohngeld.html#:~:text=Wohngeld%20wird%20als%20Zuschuss%20zu,Wohngeld%20selbst%20finanziert%20werden%20k%C3%B6nnen.)

Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet und nicht zur Deckung des Lebensunterhalts. Voraussetzung ist deshalb, dass der Lebensunterhalt und die Wohnkosten zusammen mit dem künftigen Wohngeld selbst finanziert werden können.

Die Formulierung des ersten Satzes erscheint mir inkonsistent. Trägt nicht ein Zuschuss zu den Wohnkosten zum Teil zwangläufig zur Deckung des Lebensunterhalts?

Mit anderen Worten, der "Zuschuss zu Wohnkosten" gehöre zu "Lebensunterhaltskosten", aber "Lebensunterhaltskosten" ist umfassenderer Begriff, eg dazu gehören alle Kosten, die "zum Leben" aufgewendet werden, eg für Nahrung, Kleidung etc.

Aber dann wäre es eine "Alle Tauben (=Zuschuss zu Wohnkosten) sind Vögel(=Lebensunterhaltskosten), aber nicht alle Vögel sind Tauben" Beziehung? Das stünde im Widerspruch zum ersten Satz, oder missverstehe ich diesen?

Deshalb, kann mir jemand die "Logik" hinter dem ersten Satz erläutern, und insbesondere wo mein Denkfehler oben steckt?

Oder, werden Lebensunterhaltskosten von Wohnkosten einfach dadurch abgegrenzt, dass es einfach "restlich" Kosten zum Leben, also Kosten zum Leben minus Wohnkosten?

Wohnung, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld

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