Hallo,
wer von Euch kann mir mit absoluter Sicherheit sagen, ob eine vom Vermieter veranschlagte 'Fristlose Kündigung', z.B. wegen 2 aufeinanderfolgender Monatsmieten (das ist der Fall, in dem keine Angabe von Gründen durch den Vermieter gemacht werden muss) schriftlich oder zumindest mündlich ausgesprochen sein muss, oder ob diese stillschweigend (ohne jegliche Verkündigung), also quasi automatisch gilt, falls 2 Monatsmieten Rückstand bestehen?
Zweite Frage: kann ein Vermieter eigentlich fristlos kündigen, wenn 2 1/2 Monate zuvor bereits vom Mieter ordentlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist gedkündigt wurde, der Auszug des Mieters also direkt bevor steht? Er zudem die Miete lediglich gemindert hat, nicht komplett unterschlagen und es sich gesamt nicht um einen Betrag von 2 Monatsmieten handelt, der dem Vermieter fehlt?
Danke schonmal im Voraus!