Hallo,

ich wohne mit meiner Tochter in einer 4-Zimmerwohnung. Ich möchte jetzt ein leeres Zimmer an eine junge Frau vermieten. Die mtl. Miete für das eine Zimmer soll mir bar am 1. des Monats gegeben werden. Muss ich dieses meiner Hausverwaltung mitteilen? Wäre es ansonsten ein fristloser Kündigungsgrund?Eigentlich wollte ich mit der Frau (Mitbewohnerin) keinen Untermietvertrag machen.Was muss ich ansonsten da noch so alles beachten?Über Eure Tipps und Anregungen würde ich mich sehr freuen.LG. Saphira?