Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?

Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.

Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.

Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.

Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?

Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?

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