KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

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Muss die Autowerkstatt meine Fahrzeugschlüssel herausgeben?

Muss mir die Werkstatt meinen Fahrzeugschlüssel herausgeben? Wollte soeben mein Fahrzeug von der Werkstatt holen. zuerst sagte er mir, dass er das am Mittag fertig hat wenn ich es morgens um 8.30 Uhr bringe. Habs gleich morgens gebracht und wollte es am Mittag holen. Dann hat er noch garnicht angefangen. Er sagte mir dann er ruft mich an. Hat er auch nicht gemacht. weil er am 18.30 zumachte bin ich vorsichtshalber um 18.00Uhr vorbeigegangen. Fahrzeug war fertig. Angerufen hat er nicht. Dann hat er dinge gemacht welche so nicht vereinbart waren. Hat Bremsbeläge gewechselt obwohl ich nur Bremsscheiben bestellt hatte. Flexrohr für Auspuff einbauen braucht er eine Stunde sagte er. Er hat dann 2,8 Std. gebraucht plus 1 Std. schweissen. Und Preise haben auch fast alle nicht gestimmt. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das so nicht bezahlen werde. Da er um 18.30 Uhr schliesst hat er mich rausgeworfen. Wollte eigentlich am Mittag fertig sein. Ich sagte ihm dann wie ich heim kommen soll ohne Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein.

Was kann ich machen. Soll ich heimfahren und mit Zug wieder herfahren und mit meinem Ersatzschlüssel das Fahrzeug holen? habe Dinge im Fahrzeug die ich unbedingt benötige. Was kann ich machen? Wer zahlt meine Zugheimfahrt oder Hotel? Kann er mein Fahrzeug einfach nicht herausgeben und mich erpressen?

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