Hey!
Ich lerne gerade die Organisation einer deutschen Behörde.
Ich bin dabei beim zuständigen Bundesministerium angekommen, das ja ein Bundesminister leitet.
Nun gibt es ja vom Bundesminister aus nicht mehr tausende weitere Vorgesetzte.
Der Vorgesetzte gibt seinem Untergebenen ja die zu erledigenden Aufgaben, also auch der Bundesminister muss von jemandem seine Aufgaben erhalten.
Und genau diese Person X und evtl. dessen Vorgesetzter ist gesucht.
Die Bundesminister und der Bundeskanzler bilden ja die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor und der B-Präsident ernennt sie dann.
Der B-Präsident erteilt den Bundesministern aber keine Aufgaben.
Auf der Webseite des Kanzleramtes steht:
Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierungshandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.
So erhalten also die Bundesminister, die die Bundesministerien leiten ihre Aufgaben vom Bundeskanzler.
Demnach ist der "Vorgesetzte" der Bundesminister der Bundeskanzler, passt das so???