Welche Rechte habe ich nach Wasserschaden?

Hallo zusammen.

Wir hatten vergangene Woche einen erheblichen Wasserschaden, da auf dem (schlecht bis gar nicht isolierten) Dachboden über uns ein Wasserrohr gefror und platze. Das Wasser lief an mehreren Stellen stark durch die Decke und Wände in Schlafzimmer, Büro und Bad. Wir haben es glücklicherweise schnell bemerkt, dennoch lief das Wasser teilweise bis ins Erdgeschoss (Wir leben in der 2. Etage). Nachdem der erste Schock verdaut ist gehen nun die Aufräumarbeiten los. Das heißt die Tapeten an Decke und Wänden in Büro und Schlafzimmer wurden entfernt, und es wurden mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese dürfen wir über Nacht ausstellen. Mittlerweile ist unser Wohnzimmer (zusammen mit der Küche der einzige unversehrte Raum) umfunktioniert zu einem Möbel- und Kleidungslager, der auseinandergebaute Kleiderschrank versperrt den Flur. Zudem hat sich schon jetzt ein sehr unangenehmer modriger Geruch im Schlafzimmer breit gemacht gepaart mit der heißen, trockenden Luft der Trocknungsgeräte. Diese sollen ca. 3 Wochen bleiben, danach beginnt dann voraussichtlich die Renovierung.

Langsam wird uns das Ganze nun doch zu viel. Der Geruch lässt uns kaum schlafen, die Räume sind völlig zweckentfremdet und das Wohnzimmer kaum noch betretbar. Wir leben quasi auf einer Baustelle, der Vermieter zeigt sich da leider recht uneinsichtig und ist der Meinung wir können hier leben wie bisher.

Haben wir als Mieter hier in irgendeiner Form das Recht Ersatz für die Wohnung zu verlangen (Hotel?)? Oder ggf. auch nur eine Mietminderung? Für ein paar Tage wäre das Ganze kein Problem, aber drei Wochen können so schon recht lang werden.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Wohnung, Mieter, Mietminderung, Rechte, Gesetz, Rohrbruch, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wasserschaden