Wenn der Mieter beispielsweise hin und wieder feiern geht, betrunken nach Hause kommt, kann der Vermieter mithilfe der im Haus/ im öffentlichen Bereihc angebrachten Kameras alles filmen, wenn die Mieterin arbeitslos wird und nicht mehr jeden Tag um 7 das Haus verlässt und um 5 nach Hause kommt, dann sieht der Vermieter doch alles? Wenn man Besuch von einem Freund mit Hund hat und Tiere sind verboten, usw. Und ja, bereits in der Wohnungsanzeige stand ganz deutlich dass es eine Videoüberwachung gibt, die Mieter haben das wohlwissend akzeptiert!
Ist eine Videoüberwachung letztlich nicht ein großer Nachteil für die Mieter und je nachdem wie das Mietverhältnis endet ggf vor Gericht, könnte der Vermieter doch die Aufnahmen gegen den jeweiligen Mieter einsetzen?