Würdet ihr in eine Wohnung bzw. Haus mit Videoüberwachung ziehen?

6 Antworten

Ja, es würde mich nicht stören oder abhalten, trotzdem darin zu wohnen. Es ist eigentlich sogar ganz gut und sicher, dass das Haus oder die Wohnung videoüberwacht wird, weil man Diebe erkennen kann.


Wenn ich sehe, wies in manchen Hausfluren aussieht, Zigaretten auf dem Boden, wände beschmiert etc.

Da kann das schon sehr sinnvoll sein

Kommt drauf an welche Anlage wenn das mit Smart Home ist kann man auch einstellen wenn man Zuhaus ist das nicht ausgezeichnet wird.

Wenn man Außer Haus ist nur wenn eine Bewegung erkannt wird aufgezeichnet und ein Alarm wird auf das Handy geschickt etc.


EstellaJ 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 17:52

Ein Apartmentkomplex mit mehreren Wohnungen. Da kann man als Mieter nichts einstellen. Ich denke es werden Hausflure, etc. Außenbereiche überwacht. Aber irgendwie hat es schon was von Big Brother. Muss der Vermieter sehen wann man nach Hause kommt, wann man Besuch hat, usw.....

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Sportfitness  07.07.2024, 17:54
@EstellaJ

In der Frage steht Haus mit Videoüberwachung jeder geht davon aus das Grundstück gefilmt wird.

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Sportfitness  07.07.2024, 17:56
@EstellaJ

Vermieter müssen sich hinsichtlich der Videoüberwachung im Mietshaus dem Wunsch der Mieter beugen: Falls diese dem Ansinnen widersprechen, ist die Installation von Kameras nicht gestattet. Verweigern die Mieter die Zustimmung, muss der Vermieter erst alle anderen geeigneten Maßnahmen zum Schutz ausschöpfen, die sich ihm eröffnen.

Kameras, die eine klingelnde Person aufnehmen und das Bild ausschließlich in der betreffenden Wohnung zeigen, ohne dass das Material gespeichert wird, bilden eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot. Auch die Mieter dürfen innerhalb der von ihnen angemieteten Wohnung eine kenntlich gemachte Videoüberwachung installieren, solange diese die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn in gemeinschaftlich genutzten Teilen des Hauses nicht berührt.

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Sportfitness  07.07.2024, 17:57
@EstellaJ

Eine Videoüberwachung von Mehrfamilienhäusern ist nur zulässig, wenn alle Bewohner einverstanden sind, hat das Amtsgericht (AG) Schöneberg entschieden. Wenn nur ein Mieter nicht einverstanden ist, darf der Vermieter keine Kamera installieren lassen. Das gelte auch für Anlagen, die noch nicht in Betrieb sind. Die Mieter könnten sich durch die Kamera im privaten Bereich nicht mehr ungestört und unbeobachtet fühlen, begründete das Gericht die Entscheidung. Auch eine nicht aktivierte Kamera verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Mieter können die Videoüberwachung durch den Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen.

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Nein. Das überwachen von privaten Räumen durch Dritte ist verboten.

Das Filmen von Hausfluren bezüglich Mietshäuser und Grundstücken ist konsequent juristisch geregelt.

Was spricht dagegen?

Man kann nur eines haben, Sicherheit oder Datenschutz.