Vorteile der Videoüberwachung in Mietshaus für Vermieter?

2 Antworten

Nö, denn all das geht den Vermieter nichts an und er kann deshalb auch nicht kündigen.

Weder ist es verboten, zu feiern oder zu trinken noch Besuch mit Hund zu empfangen oder arbeitslos zu sein. Warum auch!? Man zahlt die Miete und alles ist gut.

Einem solchen Vermieter würde ich eine Ansage machen, die er nicht mehr vergisst.

endet ggf vor Gericht, könnte der Vermieter doch die Aufnahmen gegen den jeweiligen Mieter einsetzen?

Nein, siehe oben. Mal abgesehen davon, dass er diese gar nicht speichern oder auswerten darf.

Das ist alles ingesamt kompletter Schwachsinn, ein Vermieter der so was macht hat einen totalen Dachschaden.

… der Vermieter macht sich damit halt nur unter Umständen strafbar…

… übrigens: man kann im HO arbeiten, das bekäme ein Vermieter so auch nicht mit..