Es geht um folgende Situation:
Man fährt eine Schnellstraße (zwei Fahrbahnen, zwei Spuren je Richtung). Diese ist auf 80 km/h begrenzt. Diese fuhr ich.
Dann kommt das blaue Autobahnschild (das mit den zwei weißen Fahrbahnen und der Brücke). Etwa 500 m später kommt ein 130er Schild.
In dem Wissen, daß eh gleich ein 130er Schild kommt, beschleunigte ich auch nur auf 130.
Nun meinte mein Beifahrer (der macht grade den Führerschein), daß das Tempolimit von 80 km/h bis zu dem 130er Tempolimit gelten würde. Das Autobahnschild liegt dazwischen.
Ich kenne es aber so, daß eine Autobahn im Sinne der StVO eine eigene Straßenart ist, auf der Richtgeschwindigkeit 130 ist (sofern nicht anders beschildert, die Begrenzung auf 130 folgt ca. 500m später, weil da eine Auffahrt dazwischen liegt).
Mein Beifahrer meinte aber, auf einer Schnellstraße (das blaue Schild mit dem Auto in Vorderansicht) gelten die ja grundsätzlich die gleichen Regeln wie auf der Autobahn, deshalb würde das Tempolimit weiter gelten.
Wie schnell darf man jetzt auf dem kurzen Abschnitt zwischen "Autobahnschild" und "Tempolimit 130" fahren? 80 wie vorher? oder 130 Richtgeschwindigkeit?