Hallo,
ich hoffe, dass mir einer die Frage beantworten kann.
Habe eine Kündigung geschrieben, mit der Bitte um eine Kündigungsbestätigung. Das ist zwar erst eine Woche her, aber es hat sich noch nichts getan. Die Frist, bis man Kündigen kann, habe ich eingehalten. Blöderweise habe ich das Schreiben ganz normal geschickt. Besser wäre ja ein Einschreiben. Kostet aber fast 7 Euro. Vielleicht am falschen Ende gespart.
Nun habe ich meine Nase noch einmal in Satzung und Geschäftsordnung gesteckt. In der Satzung ist geregelt, wie ein Mitglied kündigen kann. Es ist aber weder dort, noch in der Geschäftsordnung festgelegt, dass der Verein eine Kündigungsbestätigung schicken muß.
Gibt es ein Gesetz, was festlegt, dass eine Kündigungsbestätigung zwingend geschrieben werden muß ? Wenn es irgendwelche Probleme gibt, wie will ich nachweisen, dass ich gekündigt habe ?
Vielleicht mache ich mir da auch völlig umsonst einen Kopf. Will es aber trotzdem wissen.
Danke für kompetente Antworten im vorraus !