Darf das Feld Verwendungszweck bei Daueraufträgen auch erst nachträglich ausgefüllt werden?
Hallo, wir wollen den Mitgliedsantrag für unseren Verein überarbeiten. Bisher haben wir Lastschriften für die Mitgliedsbeiträge verwendet. Nun wollen wir auf Daueraufträge umstellen. Als Verwendungszweck verwenden wir "Mitgliedsbeitrag - [Mitgliedsnummer]" Die Mitgliedsnummer wird allerdings erst nach Eingang des Antrages vergeben.
Daher meine Frage: Kann das Feld Verwendungszweck vom Antragsteller leer gelassen und im Nachhinein von uns ausgefüllt werden oder ist das rechtlich nicht möglich?
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