d.h. er ist der Meinung das frühs und nachmittags die Bauvorbereitungen (z.B. Einladen, Abladen, Reinigung der Arbeitsmittel, Verständigung, Entsorgung, Protokollierung, Reparatur) und -Nachbereitungen, Arbeitsbesprechungen sowie die Fahrt zur und von der Baustelle mit dem Baustellenfahrzeug als Freizeit zu werten ist und er deswegen diese nicht als Arbeitszeit gelten lässt und nicht vergütet
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Darf der Chef einfach verlangen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle beginnt oder sind die Lenk-, Besprechungs- und Bauvorbereitungszeiten auch Arbeitszeit?
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