Heimlich beim Freund übernachten/Erfahrungen?

Hallo. Am 8.8 hat eine gute Freundin von mir Geburtstag. Mein Plan war es, dort bis 23 Uhr zu bleiben und anschließend zu meinem Freund zu fahren. Wir sind nun schon 1 Jahr und 3 Monate zusammen, aber dürfen von meinen Eltern aus nicht beeinander übernachten aber wollen unbedingt mal eine Nacht zusammen verbringen, um abends auch mal länger was schönes zu unternehmen etc. Jetzt ist aber das Problem, das meine Eltern denken, das ich bei ner Freundin schlafen würde und sie hatten mal eine App auf dem Handy, wo sie mein Handy orten können, was ich persönlich echt krank finde und null vertrauen mir gegenüber zeigt, obwohl ich mich immer an Abmachungen halte. Sie geben meinem Freund (18) und mir (fast 17) nicht mal die Chance, ihnen zu beweisen, das eine Übernachtung nicht schlimm ist. An meinem Geburtstag gab es mal eine Ausnahme und da war auch nichts, wie sie sehen konnten. Ich denke der Sex macht ihnen Sorgen, ich weiß es nicht. Ich finde es aber langsam echt sehr schlimm und schäme mich auch meinen Freund immer nur von 16-20 uhr sehen zu dürfen und das nicht mal jeden Tag. Ich diskutiere auch nicht darüber, weil ich die Situation nicht verschlimmern will. Wisst ihr, all meine Freunde haben Eltern, denen das egal ist und ich bin immer traurig, wenn ich bereits im 20 Uhr das Haus von meinem Freund verlassen muss oder er meins. Meine Eltern sind nicht mal religiös etc. Denkt ihr, das wäre eine gute Idee? Ich meine irgendwann reicht es uns auch mal. Ich nehme weder Alkohol zu mir oder andere Drogen und mache gerade mein Abi was auch gut läuft. Ich verstehe es nicht...ich hab halt Angst, das es rauskommt, aber mein Freund und ich wollen an diesem Abend unbedingt was schönes essen gehen und ins Kino..

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Dürfen ein 14 jähriger und eine 15 jährige unbeaufsichtigt in einem raum schlafen?

Meine Großeltern lassen eine Freundin von mir nicht im gleichen Zimmer schlafen wie ich. Sie meinen immer das geht wegen dem Verkupplungsparagraphen §180 Abs.1 StGb

(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1.durch seine Vermittlung oder2.durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

Da wollte ich euch fragen ob das geht, um meine Großeltern zu überzeugen. Es macht ja eh jeder.

Danke auf jeden Fall an alle, mit euer Hilfe konnte ich tatsächlich meine Großeltern überzeugen. Ich wünsche euch somit auch noch ein schönes restliches Jahr :)

Freundschaft, Recht, Großeltern, Strafgesetzbuch, Übernachtung

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