Eine Freundin von mir ist schwer spielsüchtig (Sportwetten). Sie hat schon mind. 50-60 K verzockt. Jetzt wil sie das Geld mit einer Anwältin zurückholen, mit der Begründung sie war zum Zeitpunkt des „ Vertragsschlusses“ nicht geschäftsfähig aufgrund ihrer Sucht. Schön und gut, das Problem was ich sehe ist, sie macht nichts gegen ihre Sucht. Sie hat die Diagnose, und seither flüchtet sie von Ausrede zu Ausrede…. ob das reicht um das Geld einzuklagen?
ich finde fernab rechtlicher Fragen, ihr Verhalten ( obwohl es eine Freundin ist) frech. Sie setzt sich hin, macht nichts was der besserung dient, und jetzt wil sie das Geld zurück. Zudem, setzen konnte sie es ja auch, aber jetzt wo soviel weg ist, möchte sie es zurück. Finde ich frech.
Kennt sich hier einer rechtlich aus?