Fahrschule: Zulässige Gesamtmasse eines Anhängers ermitteln. HILFE!

Hallo Freunde. Beim lernen für den Führerschein bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich irgendwie überaus kompliziert finde. Ich kopier einfach Mal:

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B (!). Ihr PKW hat folgende Daten:

  • Leermasse: 1900 kg
  • zul. Gesamtmasse: 2400 kg
  • Zul. Anhängelast: 1500 kg

Jetzt die Frage: Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zul. Ges.-Masse von ...?

Wie ermittle ich anhand dieser Daten, was für einen Anhänger ich mitführen darf?

Das Ergebnis ist 1000 kg, nur erschließt sich mir der Weg zur Lösung hier nicht.

Eine ähnliche Frage mit anderen Werten:

  • Leermasse; 900 kg
  • zul. Ges.-Masse: 1400 kg
  • zul. Anhängelast: 1000 kg

Wieder: Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von ...?

Hier ist die richtige Antwort 850 kg.

Bei EINACHSIGEN Anhängern OHNE Bremse rechnet man: (Leermasse + 75) / 2 = Zul. Anhängelast.

Das kommt bei der 1. Aufgabe noch knapp hin (1900 + 75) / 2 = 987,5 kg (~ 1 t) Bei der 2. Aufgabe jedoch ergibt (900 + 75) / 2 = 487,5 kg (Also nicht 850 kg)

Im Fahrschulbuch steht aber auch nichts über den Rechenweg MIT Bremse.. Lediglich, dass man bei Kraftfahrzeugen mit einer zul- Ges.-Masse von 3500 kg Anhänger mit einer zul. Ges.-Masse von 750 kg ziehen darf - Bzw. die zul. Ges.-Masse von 4250 kg nicht überschreiten darf.

Wäre echt SUPER, wenn ihr mir die passende Antwort geben könntet.

Mfg. McDinzo (und ein dickes, fettes DANKE im Vorraus)

Auto, Anhänger, Fahrschule, Praxis, Theorie, Anhängelast
Fahrschule nimmt Geld für Fahrstunde, trotz Krankschrift?

Hey Leute,

Frage: Ich nehme Fahrstunden bei einer Fahrschule, Ha - wo sonst wa :D, und habe das Problem das ich Krank geworden bin.

Das war so, das ich nicht 2 Tage davor bescheid gesagt habe. Wie auch. Das ich so krank werde bekommt man ja meistens erst Nachts mit bzw. das "dicke" Ende kommt ja denn immer etwas schneller, sodass es 1 Tag davor war. Vorher wusste ich ja nicht das ich so krank werde, das ich weder Arbeiten noch Fahrstunden nehmen kann.

So zur Gesamtsituation: Am Anfang, bevor wir die Fahrschule begonnen haben hieß es: Das bekommt man geregelt, wenn man krank wird. Wenn man Krank ist muss man nicht bezahlen. Also ganz Locker und Lässig.

Denn ist es so, das 2 Fahlerer Krank sind. Also wurden bei anderen Fahrschülern entsprechend viele Fahrstunden abgesagt. Ebenso viel der Theorie Unterricht ersatzlos aus, weil z.B. der Chef der Fahrschule zwar frei hatte, aber sich nicht dazu bequemen konnte dort hin zu gehen.

Nun ist es so das man ja auch gar nicht Fahren darf, wenn man krank ist. Oder ? Man ist ja nicht Verkehrstauglich / sicher unterwegs denn.

Ein Auszug aus den AGB's > Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.>

So, nun "darf" ich ja beweisen, das z.B. ein geringer Schaden entstanden ist. Wie mach ich das ? Klar ich kann und werde Argumentieren, das 2 Fahlerer Krank sind und die na menge Schülern absagen mussten und das es unglaubwürdig ist, das sie niemanden mehr gefunden haben.

Wie soll ich es jedoch beweisen ?

Naja. Frage war ja: Gibt es eine Gesetzliche Regelung, die z.B. besagt das man bei nachweislicher Krankheit die zur Fahruntauglichkeit führt eben nicht zahlen muss oder ähnliches ?

Danke für eure Hilfe

LG

Fahrschule, Praxis, Theorie

Meistgelesene Beiträge zum Thema Theorie