Sehr geehrte gutefrage-Community,
ein Freund berichtete mir kürzlich, dass er online eine eSIM ausschließlich für mobile Datennutzung erworben hat, um diese im Urlaub zu nutzen. Dabei war keine Identifikation erforderlich, was mich etwas überrascht hat, da in Deutschland für Prepaid-SIM-Karten eine Identifikationspflicht besteht. Auf meine Nachfrage per E-Mail erklärte der Anbieter, dass die Identifizierungspflicht nur für SIM-Karten gelte, die eine Rufnummer enthalten. Da diese eSIM lediglich mobile Daten zur Verfügung stellt und nach Verbrauch unbrauchbar wird, sei eine Identifikation nicht notwendig.
Aus IT-rechtlicher Sicht interessiert mich, ob der Verkauf solcher eSIMs problematisch ist und ob ich mich in irgendeiner Weise strafbar mache, wenn ich eine solche eSIM beispielsweise für meinen nächsten Urlaub erwerben würde.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!