Wie kann ich Streifen zwischen den Tapetenbahnen nachträglich ausbessern?

Vor einiger Zeit haben wir mein Zimmer renovieren lassen. Dabei wurde von einer Firma eine grüne Vliestapete mit Struktur verarbeitet. Leider hat der Handwerker keine gute Arbeit geleistet: Es kam zu weißen Streifen/Lücken zwischen den Bahnen bis zu 1mm Breite. Der Lösungsversuch bestand dann darin, die Lücken mit grüner Farbe aufzufüllen, was dazu geführt hat, dass es nun auch nicht besser aussieht: Der Strefen ist nun zwar "verwaschener", aber auch breiter, irgendwie sieht es so aus, als hätte die Tapete an den Rändern Farbe verloren. Der Chef hat die Arbeit dann am Ende auch gar nicht abgenommen, aber dummerweise wohnt er in der Nachbarschaft und meine Eltern als Auftraggeber haben sich entschlossen, nicht nachzuhaken, weil zu der Zeit die Ehefrau des Chefs erkrankt war. Naja, erste Lektion: Nie wieder Handwerker aus der Nachbarschaft anheuern. Zweite Lektion: auf die Abnahme durch den Chef bestehen und auch Nachbesserung oder zumindest Preisnachlass. - Aber jetzt ists halt wie es ist, nur ärgere ich mich immer wieder über die Optik und überlege nun, ob ich das nicht selbst ausbessern kann. Ein Gedanke war schon mal, mit Washi-Tape oder ähnlichem die Streifen zu überkleben und quasi ein neues Muster aus dem Murks zu machen. Das wird natürlich dadurch erschwert, dass die Tapete nicht glatt ist. Aber eine andere Idee habe ich bisher noch nicht. Hat hier jemand einen Tipp für mich?

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Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

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