Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter und die Kosten?

Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter und die Kosten Hallo liebes Forum,

ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, folgende Situation:

Wir haben seit kurzem endlich eine Tagesmutter gefunden und haben im Februar mit der Eingewöhnungsphase begonnen. Da ich ab März wieder arbeiten gehe musste das leider sehr schnell gehen und wir haben die Unterstützung des Jugendamts für 20 Stunden pro Woche quasi parallel beantragt. Glücklicherweise übernimmt das Jugendamt in unserem Kreis sogar 6,70 €. Der Stundenlohn der TM liegt bei 8,50€.

Wir haben die Bestätigung des Jugendamtes bekommen in der auch steht, dass wir (errechnet am Nettoeinkommen) noch 81 € im Monat ans Jugendamt zahlen müssen. Alles schön und gut und hatten wir uns auch so ausgrerechnet also super!

Aber hier kommen wir zur eigentlichen Frage: Für den Monat Februar sollen wir nun auch schon den Satz von 81€ an das Jugendamt zahlen. An unsere Tagesmutter haben wir für die EIngewöhnungszeit (Es waren 34 Stunden) den komplette Betrag im voraus bezahlt. Sie sagte wenn das Amt bezahlt bekommen wir dann den Betrag der erstattet wird für diesen Monat von ihr zurück.

Wenn ich das aber richtig sehe bekommt sie für den Monat Februar, der ja nur 34 Stunden Betreuungszeit beinhaltet hat) vom Jugendamt den Betrag der für 20st/Woche errechnet wurde oder? D.h Sie bekommt von uns einen gewissen Betrag+das gesamte Geld für nichtmal die Hälfte der eigentlichen Betreuungsstunden..

Ist das denn normal? Es geht hier am Ende zwar nur um ca 70 Euro die sie von uns für diesen Monat bekommt aber durch das Jugendamt hat sie dann doch auch schon fast das doppelte verdient?

Versteht mich bitte nicht falsch wir müssen nur jeden Euro bei uns umdrehen und ich gönne ihr es ja durchaus wenn sie mehr Geld vom Amt dafür bekommt aber ist es dann nicht etwas unfair das wir auch noch 70 Euro an sie zahlen UND die 81 Euro an das Jugendamt müssen während sie fast das doppelte bekommt?

Ich habe überlegt ihr vorzuschlagen uns das gesamte Geld das wir im Voraus bezahlt haben zurückzugeben und wir lassen das dann einfach so stehen...damit hätte sie ja auch immer noch mehr als es eigentlich Stundentechnisch gesehen wäre - quasi eine win-win Situation.

Oder ist das einfach normal und ich muss damit leben?

Danke schonmal für die Mühe diesen langen Text zu lesen!

Erziehung, Jugendamt, Tagesmutter
Darf die Tagesmutter Betreuung verweigern?

Hallo Liebe Nutzer :) mein Sohn ( 3Jahre alt) wird von einer Tagesmutter betreut. Vor 3 Wochen hatte er die Kraetze. Habe es Ihr auch direkt mitgeteilt. Darauf hin wurde die Tagespflege eine Woche geschlossen. Erst nach 3 Wochen wollte ich Ihn wieder zur Betreuung bringen. In der Zeit sind Auseindarsetzungen zwischen der Tagesmutter und mir passiert. Sie wollte mir Reinigungskosten in Rechnung stellen, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Letz endlich musste sie die Kosten übernehmen. DIese Woche wurde hat mein Sohn vom Arzt einen Attest bekommen über die Freiheit von ansteckenden Infektionen etc. Das habe ich der Tagesmutter auch mitgeteilt. Sie hat mir berichtet dass einige Kinder Neurovirus hatten und sie es vllt auch haben könnte, dadurch mein Kind vllt auch angesteckt werden könnte. Habe mein Kind zwei Tage nicht zur Betreuung gebracht. Morgen muss ich aber arbeiten und habe keine Betreuung.Kann auch nicht die Vertretung in Anspruch nehmen, da sie ja wieter betreut. Diesen Donnerstag um 16.30 hatten wir bei der Fachberatung einen Termin, damit wir über die vertraglichen Dinge sprechen die sie nicht einhält. Hatte der Fachberatung auch nur unter der Bedingung dass sie mein Kind dann mit zur Fachberatung nimmt zugestimmt, da mein Kind eig bis 16:30 von ihr betreut wird. Mich hatte es eh gewundert, wie sie dem Termin zugestimmt hatte, weil um 16.30 hat sie erst Feierabend. Heute hat sie sich geweigert ihn mitzunehmen mit der Begründung dass er nach 16.30 nicht versichert sei. Aber sie muss ja eh früher los und erst um 16.30 da sein. Sie hat die Betreuung für Mittwoch und Freitag verweigert. Und gibt an dass ich ihr Kommandos geben würde. Nur weil Sie selbständig ist, denkt sie alles machen und tun zu dürfen.Wie kann man gegen so eine TAMU vorgehen. Mein Kind wird da aufjeden Fall nicht mehr hingehen. Aber ich möchte nicht, dass diese TAMU so davon kommt. Schliesslich haben wir einen Vertrag, an den sie sich halten muss. Vorher hatte sie mir auch mit der Kündigung gedroht..Ich bin für hilfreiche Kommentare sehr dankbar. Bin übrigens in der Ausbildung..bin in einem Monat fertig...Schade dass sowas in so einer Zeit passieren musste.. Vielen Dank für die Kommentare im voraus.

Leistung, Arbeitsvertrag, Betreuung, Jugendamt, Tagesmutter
Oma aus dem Ausland holen für unser Baby als Tagesmutter, Babysitter oder Haushaltshilfe^?

Hallo ich weiss nicht ob es richtig verstanden wird daher hier nochmal eine kurze Erläuterung.

Wir würden gerne zum ende der Elternzeit meiner Frau ihrer Großmutter zu uns holen das sie wärend meine Frau und ich Arbeiten auf unseren Sohn aufpasst. Das wir ihn nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben wollen, und das er so auch besser Kroatisch (Oma und meine Frau sind aus Kroatien) mitbekommt.

Jetzt unserer frage können wir für sie Geld vom Jugendamt erhalten da wir ja weder Tagesmutter noch Kita beanspruchen was uns ja zustehen würde.

Sie kann leider kein Deutsch bzw. nur sehr wenig so das es schonmal aussen vor fällt sie die Ausbildung zur Tagesmutter machen zu lassen, aber ich habe irgendwo mal auf aufgeschnappt das man irgendwas beantragen kann Pflegegeld oder das Geld für eine Haushaltshilfe.

bitte nicht falsch verstehen sie will kein Geld von uns das aber wir arbeiten alle (bzw. die meisten) und wir zahlen alle steuern und sonstige abgaben daher fände ich es nur fair sich auch mal ein bisschen was zurück zu holen.

vielleicht hat ja jemand von euch schon etwas ähnliches erlebt oder kennt jemand der jemand kennt und kann darüber berichten.

Da wir noch bis ende des Jahres Zeit haben werd ich in naher Zukunft mal einen Termin bei JA machen und da mal nachfragen. Aber vielleicht habe ich bis dato ja schon ein paar infos über die Community hier sammeln können und weiss worauf ich achten soll beim JA.

danke

Ausland, Elternzeit, Jugendamt, Kinderbetreuung, Tagesmutter
Wie ist die Bewerbung als Kinderpflegerin?

Sehr geehrte Frau O. herzlichen Dank für das freundliche Telefonat vom 31.05.2016. Gerne möchte ich die Stelle als Kinderpflegerin in Ihrer Kindertagespflege „Minikölner“ besetzen. Wie besprochen schicke ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen.

Ich schließe meine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin am Geschwister Scholl Berufskolleg mit einem mittleren Bildungsabschluss am 1.Juli ab. In Kindergärten habe ich mehrere Praktika absolviert und habe im Juni 2015 ein Familienpraktikum gemacht, in dem ich einen 4 Monate alten Säugling betreut habe. Während des Familienpraktikums gehörten zu meinen Aufgaben die pflegerischen und pädagogischen Tätigkeiten.
Ich habe entschieden in einer Kindertagespflege zu arbeiten, weil ich die Arbeit in der Kindertagespflege als familiäres Umfeld und liebevoll empfinde. In einer Kindertagespflege kann eine Tagespflegeperson individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelne Kind eingehen und sie in ihrer Entwicklung unterstützen.
Für die Arbeit mit U3 Kindern habe ich mich entschieden, weil mir die Tätigkeiten und der strukturierter Tagesablauf Freude bereitet. Ich liebe den liebevollen Umgang mit den U3 Kindern und habe aus diesen Gründen entschieden in einer Kindertagespflege zu arbeiten. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch, in dem ich mich Ihnen näher vorstellen darf. Mit freundlichen Grüßen, Yasemin T.

Vielen lieben Dank :)

Meine Frage: ist das gut begründet, warum ich mich entschieden habe mit U3 Kindern zu arbeiten. Reichst das nach eurer Sicht oder würdet Ihr als Tagespflegeperson von der Bewerberin mehr Begründungen wünschen. Wie ist das Anschreiben?

Beruf, Schule, Anschreiben, Pädagogik, Erzieher, Kinderpflegerin, kindertagespflege, Tagesmutter

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