Frage zur Bezahlung im Urlaub der tagesmutter

5 Antworten

Leider unternimmt das Jugendamt nichts. Hab mich auch schon oft dort beschwert aber es ist bis jetzt nichts passiert und ich bin auf den Platz angewiesen 

Wenn sie in Urlaub ist dann bekommt sie kein Geld. Beschwere dich am besten bei ihren Träger oder beim Jugendamt . Je nachdem wo ihr wohnt darf sie gar kein Geld annehmen von euch

Dich an das Jugendamt wenden, die werden sich dann schon um die Dame kümmern. Das ist ja Betrug, was die da vor hat und gegenüber euch Erpressung.

Indem du bei der Wahrheit bleibst. Das was die Frau macht ist Betrug. Da musst du nicht mitmachen. Such dir eine andere Tagesmutter oder lass dir eine andere zuteilen, je nachdem wie das bei euch läuft. Aber wenn du jetzt den Forderungen dieser Person nachgibst, dann folgen mit Sicherheit noch weitere, frechere Forderungen.

Hallo, ich bin selbst auch Tagesmutti. zum einen sollte man Probleme mit einer Tagesmutter immer direkt mit ihr besprechen. Wenn du mit der TM nicht zufrieden bist, hättest du schon längst kündigen sollen, denn dein Kind wird die Spannung zwischen euch beiden leider spüren. Ich habe gelesen, dass du schon öfter versucht hast, mit ihr zu sprechen, ihr kommt aber nicht auf eine Einigung? Sehr schade, sehr professionell wirkt das wirklich nicht! Man sollte sich in der Eingewöhnungszeit die Tagesmutter wirklich genau anschauen und ihr viele Fragen stellen. Ich sage "meinen Eltern" immer, sie sollen sich noch andere Tamus anschauen.. und wenn sie ein komisches Gefühl oder gar Unwohlsein haben, bringt das ganze leider nichts. Niemand lässt doch gerne sein Kind bei jemandem, dem man nicht vertraut, bzw ihn nicht leiden mag... ;( Zu deiner Frage: In "fast" ganz Deutschland ist es so, dass die Tagemutter angeben muss, ob das Kind anwesend ist oder nicht. Das Jugendamt bezahlt entweder gar nicht, an den Fehltagen oder nur eine bestimmte Zeit (z.b. 8 Wochen Fehlzeiten im Jahr) oder dauernd, ob anwesend oder nicht. Wenn sie schon sagt, die dürfen das nicht wissen, wird die Kostenstelle sicher nicht bezahlen. Aber (!) in diesem Fall, müsstest du das eigentlich selbst begleichen. In meinem Vertrag steht, wenn das Kind die 8 Wochen Fehlzeit überschritten hat, bezahlt das Jugendamt die laufenden Förderleistungen nicht mehr. Dann müssen die Sorgeberechtigten den Ausfall selbst erbringen. Eine Kürzung des Betreuungsgeldes ist nicht möglich. Ich würde da noch mal ganz deutlich mit ihr sprechen, dass du das so nicht möchtest, da das für dich ebenfalls zu einer Betrugsanzeige führen könnte und du dann das Geld lieber selbst entrichtest. Eine Beschwerde über eine Tagesmutter solltest du immer schriftlich erledigen. Denn dann muss das Jugendamt darauf reagieren!!! Das geht ja gar nicht, das das einfach missachtet wird. Ich wünsche dir viel Glück und auch deinem Kind, dass ihr künftig mehr Glück habt, mit euer Betreuungskraft. LG Manuela