Kann auch eine Bekannte die Tagesmutter für meinen Sohn machen?

4 Antworten

Betreuen darf deine Bekannte dein Kind selbstverständlich, wenn du ihr vertraust ;-)

Das Jugendamt bezahlt sie aber nur, wenn sie eine anerkannte Tagesmutter ist, d.h. sie muss einen Kurs von 160h absolviert haben.

Grundsätzlich kannst du dein Kind bei ihr lassen. Das ist nix anderes als ob du das Kind bei der Oma lässt. Die Bezahlung vom Jugendamt ist ein anderes Thema. Es kann sein das sie eine Tagesmutterausbildung absolviert haben muss damit das Jugendamt sie als solche anerkennt.

Nein, so einfach ist das nicht. Das Amt bezahlt nur anerkannte Tagesmütter. Sie müsste also tatsächlich so eine Art "Schein" machen und vom JA anerkannt sein.


ellaaax3 
Beitragsersteller
 21.08.2015, 08:30

Oh man so ein Aufwand immer... Also September ist ja nicht mehr weit weg vielleicht bringe ich ihn ja doch zur Tagesmutter - Danke für die Antwort 👍🏿

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Nordseefan  21.08.2015, 09:24
@ellaaax3

Ja so ein Aufwand, aber das ist schon richtig so. Betrug wären Tür und Tor geöffnet, könnte jeder einfach so Kinder betreuen UND würde dafür vom Amt bezahlt. Ich sag ja nicht das du das machst, aber es würden bestimmt eineige Ausnutzen. Auch sogenannte "Tagesmütter". Es geht dann auch um das Wohl der Kinder, vergiss das nicht.

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ellaaax3 
Beitragsersteller
 21.08.2015, 10:55

Ja das stimmt allerdings

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Du willst deine Bekannte vom Jugendamt bezahlen lassen?!


ellaaax3 
Beitragsersteller
 21.08.2015, 08:24

Ja warum auch nicht ?!

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passaufdichauf  21.08.2015, 10:14

Das ist durchaus üblich, dass jungen Müttern die Kinderbetreuung vom Jugendamt bezahlt wird, wenn dadurch Schule/Ausbildung erreicht werden.

Nur muss es halt eine anerkannte Betreuung sein.

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