Hallo,
ich frage für jemanden die sich in der Ausbildung (Gastrogewerbe) befindet. Sie möchte einen Nebenjob zusätzlich zur Ausbildung machen, ihr Arbeitgeber hat sie darauf hingewiesen dass sie nur 48h pro Woche arbeiten darf. Nun macht sie beim Ausbilder immer gut Überstunden, sodass dieser ihr erklärt hat einer Nebenbeschäftigung nur zuzustimmen wenn sie die maximal Zeit von 48h insgesamt einhält (also 40h Woche + Überstunden + Nebenjobstunden) was ja bei Wochen mit 44 oder auch mal 46 Stunden eigentlich gar keinen Nebenjob in der Praxis zulässt, da sie dann nur (in diesem Beispiel) mal 4 und mal 2 Stunden arbeiten könnte - und dies dann ja auch immer nur schwer vorplanen kann.
Für mich klingt total murks. Ich würde mich freuen wenn jemand mal nen Link oder so hat wo das genauer steht, für mich ergibt das keinen Sinn und ich behaupte es gibt nur eine einzige Einschränkung und das sind die 450€ zuverdienst.
Grüße!