Student macht gleichzeitig Ausbildung - Steuerklasse?

Eine Steuerfrage: Ich habe mich als Student an der Uni Köln eingeschrieben. Dort wurde bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung meiner gesetzlichen Krankenversicherung verlangt (bin 26, daher nicht mehr familienversichert). Die Immatrikulation war aber nur vorgetäuscht - ich habe mich eingeschrieben um das NRW-Ticket für Studenten zu bekommen, was wesentlich billiger ist, als Monatskarten zu kaufen. Eigentlich mache ich in Köln nämlich ein Volontariat, also eine Ausbildung zum Journalisten bei einer kleinen Online-Zeitung. Frage: Die Buchhalterin kam heute zu einer anderen Volontärin, die genau das gleiche gemacht hat wie ich - und jetzt hat die Buchhaltung Meldung bekommen, dass sie noch woanders krankenversichert sei, bzw. Lohnsteuer zahlt. Da sie aber keinen zweiten Job hat, kann es eigentlich nur sein, dass die Universität der Krankenversicherung Rückmeldung gegeben hat, dass da Differenzen beim Ausbildungsstatus vorliegen. Jetzt muss sie, so hieß es, beim Volontariat auf Steuerklasse 6 eingestuft werden, obwohl das ihre einzige Einkommensquelle ist. Kann das sein? Ich meine beim Studium verdient man doch in dem Sinne nichts - wieso beeinflusst es die GKV und die Lohnsteuer, ob man noch Student ist (abgesehen davon, dass man dann die günstigen Studententarife nutzen kann). Hat die Buchhalterin da was durcheinander gebracht, oder gibt es eine andere Erklärung?

Buchhaltung, Steuern, Versicherung, Lohnsteuer, Steuerklasse

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