Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

Hallo, nach viel Internetrecherche möchte ich gerne Rat um meinen speziellen Fall einholen. Bin über jede Hilfestellung dankbar.

Meine Situation:

  • Student (~80€ KVbeitrag/Monat)
  • kein Kindergeld/Bafög/sonstige staatl. Unterstützung
  • seit 6/2014 als freiberuflicher Mediengestalter beim Finanzamt gemeldet
  • seit 12/2014 kontinuierliche freiberufliche Tätigkeit, Verdienst rund 600€/Monat, wird sich ab März ändern, kann mehr oder weniger werden, kann ich auf jeden fall beeinflussen
  • bin seit 1/2015 Werkstudent mit Arbeitszeit 16h/Woche = Verdienst 576€/Monat

Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber, bei dem ich vor Kurzem als Werkstudent angefangen habe, angeboten, für sie auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung, wären wahrscheinlich 704€/Monat.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Viele Fragen, bin dankbar für jede Antwort und dass Ihr Euch Zeit nehmt, mir zu helfen!

Besten Gruß M.

Steuern, Krankenversicherung, Einkommen, Freiberufler, Mediengestalter, Student
Wie versteuere ich den Unterhalt in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014- danach haben wir von meinem ALG1 "gelebt"), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Soweit so gut!

Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

  1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

  2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)

Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

Steuern, eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Steuererklärung, Bedarfsgemeinschaft, Est

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