Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?

Hi zusammen,

ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).

Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.

Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.

  • Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):

  • Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:

  • Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:

  • Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:

  • Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.

Vielen Dank im Voraus :)

Bild zum Beitrag
Computer, Steuern, Technik, Einkommensteuer, Steuerberater, steuerberatung, Technologie, Abschreibung, Wirtschaft und Finanzen
Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?

Hi,

wir, mein Mann und ich, erben von einem Bekannten etwas Bargeld (unter der 20.000€ Grenze) und ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.)

Ich weiß, wir haben jeder einen Freibetrag von 20.000 €. Das werden wir auch, was Bargeld angeht, nicht überschreiten. Daher bleibt es unversteuert, richtig?

Wenn jetzt aber noch das Auto dazu kommt (ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist), fällt das auch in den Freibetrag von 20.000 € mit rein, oder wird das gesondert gerechnet?

Angenommen, das Auto, Hyundai i30, hat noch einen Wert von geschätzt etwa 15.000 €, und wir würden etwa 16.000 € erben, müssten wir dann:

3.000 € noch Steuer fürs Auto zahlen und die 16.000 € bleiben unversteuert...

oder

wird das zusammengerechnet (also 16.000 € Bargeld + 15.000 € Autowert = 31.000 €. Und wir müssten dann 11.000 € Freibetragsüberschreitung versteuern?

Müssten wir das Auto (sollte es den Wert von 12.000 € übersteigen) versteuern, wenn wir es verkauften?

Wer schätzt den Autowert?

Wer schätzt die restlichen Güter, wie TV, Werkzeug etc?

Müssen wir das Auto, sollte es den Wert von 12.000 UNTERschreiten dem Finanzamt melden?

Müssen wir Bargeld in beispielsweise der Höhe von 16.000 € dem Finanzamt melden?

Beides läge ja noch im Freibetrag, richtig?

Steuern, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Finanzamt, kfz-steuer, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern