Steuerklassenwechsel - Elterngeld - Progressionsvorbehalt?! ( Öffentlicher Dienst)

Ich hoffe, ich bekomme diese Frage jetzt relativ deutlich zusammen:

Mein Mann und ich wollen unseren Kinderwunsch bald in die Tat umsetzen. Dafür wollten wir die Lohnsteuerklassen auf von IV/IV auf III/V umstellen, damit am Ende mehr Elterngeld zur Verfügung steht, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

Mit unseren aktuellen Steuerklassen ( IV) verdienen wir 2000 und 2200 Euro Netto. Nach dem Steuerklassewechsel würde der eine ca. 270 Euro mehr an Steuern zahlen, der andere ca. 260 Euro weniger zahlen müssen.

Differenz wäre also bei ca. 10 €.

Mit dem günstigeren Steuersatz würde beim Elterngeld ca. 1400 € herauskommen.

Während der Elternzeit würden wir dann erneut wechseln wollen ( sprich: 2015 der erste Wechsel und 2016 dann der zweite Wechsel)

In meinem Babywunschforum fiel dann heute das Wort "Progressionsvorbehalt" und die Warnung, dass diese ganze Umstellung im Endeffekt nutzlos sein könnte, weil wir im Jahr der Elternzeit dann unter Umständen soviel Steuer nachzahlen müssten, dass wir mehr Steuer nachzahlen müssen, als uns der Steuerwechsel wegen des Elterngeldes eingebracht hat.

Ich begreife allerdings nicht so ganz, wann und wie das mit dem Progressionsvorbehalt umgesetzt wird. Das ganze ist so unverständlich geschrieben, dass ich jetzt gar nicht mehr weiß, ob der Steuerklassewechsel überhaupt Sinn macht...oder ob wir das Ganze nicht einfach sein lassen und weiter bei IV/IV bleiben.

Wie verteilen sich die Steuerklassen, wenn einer von beiden nur Elterngeld bezieht? Bleibt das dann IV/IV?

( Links wie diesen hier: http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ - kenne ich. Die helfen mir allerdings nicht weiter!)

Steuern, Elterngeld, Steuerklasse, Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwechsel
Steuern öffentlicher Dienst und freiberufliche Tätigkeit

Liebe Community,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und hat Spaß am Steuerrecht:

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Berliner Universität mit einer 50% E-10-Stelle (also im öffentlichen Dienst), aber weil man davon nicht so wirklich gut leben kann, bin ich nun nebenher freiberuflich auf Werksvertragsbasis bei einem Ingenieurbüro tätig, wobei ich da aus Zeitgründen wegen meiner laufenden Promotion auch nie mehr als 450€ im Monat verdiene.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet (hätte ich das tun müssen? Meine Recherche ergab eigentlich ein "Nein") und bin aufgrund der eh nur geringen Einkünfte ja sowieso umsatzsteuerbefreit. Mein Familienstand ist ledig.

Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun steuerlich in meinem Fall aus? Verändert sich dadurch meine Steuerklasse? Wird die Nebentätigkeit als Minijob angesehen, auch wenn es eigentlich keiner ist? Muss ich diese einfach auf der Steuererklärung angeben (meine erste Steuererklärung steht noch vor der Tür, musste ich bisher noch nie machen und habe 'noch' nicht viel Ahnung davon) und dann Einkommensteuer nachzahlen? Wenn ja, wieviel? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Ast und alles läuft ganz anders?

Ich entschuldige mich vielmals für die ganzen Fragen und bin unendlich dankbar für eure Antworten! Im Freundes- und Familienkreis wusste niemand Rat, für deinen Steuerberater fehlt das Geld (wofür studiert man eigentlich?! :( ) und naja, vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten, der sich erbarmt und mir ein paar Tipps geben kann!

Viele Grüße

T.

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