Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

Hallo :) Mein Mann und ich haben im August geheiratet und die Eheurkunde gleich bei seinem AG abgegeben. Ich bin Student. Nun hat sein AG ihn gestern angerufen und gemeint sie könnten die Steuerklasse nicht wechseln, dass kann nur das Finanzamt. Jetzt hat er mit dem FA telefoniert und die waren total entsetzt, dass sie noch nicht mal wissen, dass er verheiratet ist. Das sollte eigentlich vom AG kommen...

Tja, nun schicken sie uns ein Formular für den Steuerklassenwechsel zu. Das Weihnachtsgeldern diesen Monat fällt dann wohl geringer aus als gedacht.... Meine Frage ist nun, bekommt man die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu 100% zurück oder wird das nur anteilig berechnet? Wird die Steuerklasse 3 bei meinem Mann dann auch für das komplette Jahr 2016 genommen oder nur 4 und nur für Dezember die 3, weil wir es jetzt erst umgemeldet haben?

Da fällt mir gerade noch etwas ein. Ich habe in den letzten Jahren einige Rückstellungen durch mein Studium gebildet. Wir müssen ja nächstes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung machen und ich würde gerne wissen ob die dadurch gemindert ausgezahlt werden, also für uns negativ mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet, oder ob wir die volle Summe dieser Rückstellung einfach zusätzlich erhalten? Unser Steuerberater hat zumindest immer gesagt, wenn ich mal richtig arbeite, bekomm ich das zurück, aber wie sieht es mit mit einer gemeinsamen Steuererklärung aus :/

Vielen Dank!

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuerklassen bei verheirateten mit getrennten wohnungen?

Hallo, Ich hätte da eine frage mal mein mann und ich haben uns 2012 getrennt habe damals auch getrennt lebend beim finanzamt angegeben. Aber keine scheidung. Dann zwei jahre später wollten wir unserer ehe nochmals eine chance geben also haben wir einen versuch gestartet aber mit getrennten wohnungen da wir uns beide diesmal nicht einengen wollten und schon zwei jahre getrennt waren. Dann das glück letztes jahr ich wurde mit dem zweiten kind schwanger(wir hatten vor der trennung ein gemeinsames kind) wir haben gemeinsam ein haus gekauft. Doch mit dem zusammenleben ist es noch so eine sache. Er hat seine wohnung behalten und ich wohne mit den kindern im haus er auch aber auch irgendwie nicht. Er sollte die wohnung behalten da wr beide durch diese zwei getrennten wohnungen irgendwie uns viel besser wie vorher verstehen und unsere ehe noch besser läuft als vorher. Unser baby kam und die finanziellen sorgen begannen. Wir wollten nun wieder unsere ehe auch beim finanzamt wiederherstellen weil vorher hieß es da ich finanziell unabhängig von ihm war bräuchte ich das nicht erst wenn mein mann für mich und das kind sorgen würde. Nun wollten wir es ändern da er nun nach allem schaut auch finanziell gesehen heißt es nein das könnte jeder behaupten wir müssen zusammenziehen. Wir wollten Wiedervereinigun. Und steuerklassenderwechsel. Hat jemand schon mal sowas erlebt eigentlich wollen wir nicht wieder zusammenziehen er ist jeden tag hier und schläft auch hier aber wenn es uns beiden zu viel wird kann er in seiner wohnung bleiben paar tage und wieder kommen so fühleb wir uns beide aufgrund vm vorherigen zusammenleben einfach viel befreiter kann mir jemand sagen wie das mit den steuerklassen aussieht muss ich weiterhin diesen getrennt lebend status haben und mitbden steuerklassen 2 und 1 weiterhin behalten.

Steuerklasse, verheiratet

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