In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht
Bitte um Hilfe, wie viel Steuerrückzahlung kann ich ungefähr erwarten (DANKE)?

Hallo Community!

Es geht um eine Abschätzung der Steuerrückzahlung im nächsten Jahr für dieses Jahr. Da es bei mir dieses Jahr aufgrund des Studiums etwas undurchsichtig verlief (Diverse Anstellungen und unterschiedliche Verdienste), schildere ich euch mal meine Gegebenheiten und hoffe auf eine ungefähre Antwort über die zu erwartende Rückzahlung vom Finanzamt und eventuell auch kleine Rechenbeispiele :-P Da ich nicht weiß, wie es sich verhält, wenn man nicht durchgehend in einem Job vertreten war, stellt sich mir die obige Frage...

Also dann...:

  • Jan. 2016 - Freiwilliges Praktikum - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • Feb. 2016 - Bachelorand im Unternehmen - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • März 2016 - siehe Feb. 2016
  • April 2016 - Kein Bruttoverdienst + Halbwaisenrente: 219 €
  • Mai 2016 - Kein Einkommen
  • Juni 2016 - Kein Einkommen
  • Arbeitaufnahme: Ab 01.07.2016
  • Juli bis September 2016 - 2800 e brutto (3 x 2800 € = 8400 € brutto)
  • Oktober bis Dezember 2016 - 2900 € brutto (3 x 2900 € = 8700 € brutto)

  • Fahrtstrecke (5 Tage) von Januar bis März (Praktikum und Bachelorand in Bremen) von 5 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer). Davon einmal die Woche pendelnd zwischen Oldenburg und Bremen - 60 km.

  • Dazu habe ich eine Fahrtstrecke seit dem 01.07.2016 von 92 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer).

  • Strecken wurden und werden mit eigenem Privatwagen außerhalb einer Fahrgemeinschaft gefahren.

  • Des Weiteren habe ich eine Riesterrente (stammt noch aus meiner Ausbildung) in die ich jährlich 60 € einzahle.

  • Steuerklasse 1, Arbeitsort in Bremen, Wohnort in Niedersachsen, Alter 25 bei Ausfüllen der nächsten Steuererklärung

  • ledig, keine Kinder, nur ein Wohnort, kein Firmenwagen, keine Handwerkerkosten, keine Kirchsteuer, keine weiteren Freibeträge nebst dem Grundfreibetrag.


Es ist etwas viel Text, aber dort sollten alle relevanten Infos zu diesem Jahr vorhanden sein.

Vielen Dank für eure Mühen =)

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