Hallo zusammen,
ich bin im Moment etwas verunsichert. Ich würde gern für meine Tochter ein Tagesgeldkonto (wegen Zinsen/Flexibilität/Onlinebanking) einrichten, um dort Geld für sie anzusparen. Dieses Sparkonto würde auch auf den Namen meiner Tochter laufen.
Von ihrem Vater bin ich nun schon seit 3 Jahren geschieden, sie lebt bei mir, wir haben aber gemeinsames Sorgerecht. Das habe ich damals so entschieden, weil meine Anwältin mir dazu geraten hat und ich den Kopf zu voll hatte um über die Konsequenzen nachzudenken. Jetzt im Nachhinein gestaltet sich das deshalb schwierig, weil ich meinem Kind den Gerichtsprozess nicht zumuten möchte. (Darauf würde es hinauslaufen, obwohl er sich quasi garnicht kümmert)
Nun muss ich den Vater als gesetzlichen Vertreter eintragen lassen, mit Anschrift, Geb.datum usw. und mir eine Unterschrift einholen. Dabei bekomme ich große Magenschmerzen.
Er hat bislang noch nie Unterhalt gezahlt, ist in der Privatinsolvenz. Hat er als gesetzlicher Vertreter Verfügungsgewalt über das Konto? Kann er sich das Geld zu eigen machen? Was ist, wenn mir etwas zustößt, entscheidet er dann über das Geld bis zur Volljährigkeit meines Kindes?
Ihm wäre es leider aufgrund seiner dauernd schwierigen, finanziellen Lage zuzutrauen, dass er meinem Kind das Geld entwendet, sollte ihm das möglich sein.
Wisst ihr über die Gesetzeslage Bescheid? Was ratet ihr mir?
Danke für eure Beiträge!