Jobcenter berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs?

Ich fange jetzt ab 01.11 eine EQ an, also eine langzeitpraktikum bei der Agentur für Arbeit. Ich nehme an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teil, schon seit letztes Jahr im Bereich Büro/Verwaltung. Nun, habe ich jetzt einen Brief bekommen von meiner Fallmanagerin vom Jobcenter (Mama bezieht ja Bürgergeld) , wo sie mir die Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs für die EQ übersendet. Ich denke mir, wie soll ich an einem Sprachkurs teilnehmen wenn meine Deutschkenntnisse schon sehr gut sind. Ich bin zwar hier in Deutschland seit 2015 (bin übrigen EU-Bürger), bin aber 7 Jahren zur Schule gegangen, hab mein FORQ Abschluss, und auch ein Sprachzertifikat von 2017 (B1) , da steht noch auf dem Blatt, dass ich angeblich kein Sprachzertifikat habe. Ehrlich gesagt, habe ich mich schon beleidigt gefühlt. Vor allem, ich nehme ja an diese bvb teil, und die Aufgaben die ich bekomme sind komplizierter als Sprachkurs Themen. Muss ich ihr jetzt eine E-Mail schreiben und das erklären? oder soll ich es einfach ignorieren? Da steht noch: Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Berechtigung/Verpflichtung ist maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Eine Anmeldung beim Kursträger muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

Optional: Regionsbeschränkung auf

Geeigneter Berufssprachkurs: Job-BSK (fachspezifischer Unterricht)

Geld, Sprachkurs, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Migration, Migrationshintergrund, Sozialamt, Bürgergeld

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