Ich habe folgende Verwarnung bekommen:
Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG
Ich habe natürlich gegoogelt und herausgefunden das man in der 30er Zone nicht in die entgegengesetzte Richtung parkieren darf in Deutschland, ich komme aus der Schweiz und habe noch nie was von diesem Gesetzt gehört. Ich weiss Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber kann ich trotzdem diese Verwarnung irgendwie anfechten? es sind zwar nur 15€ aber ich fühle mich nicht Schuldig und möchte dies darum ungern bezahlen.