Hallo Zusammen,

ich ziehe bedingt durch ein verpflichtendes Auslandpraktikum in die Schweiz für 6 Monate. Da ich jedoch keine Möbel mitnehmen kann, wollte ich mir von IKEA 4-5 günsitge Möbelstücke mitnehmen.

Gelten die neuen Möbel auch als nichtverzollbare Umzugsgüter? (vielleicht weil der Wert gering ist und utner einem Pauschalbetrag liegt?)

Ich habe nämlich gelesen, dass die Möbel in der Regel 6 Monate alt sein müssten.

Vielleicht kann man mir ja helfen.

Danke und Lieben Gruß

Robin