Hallo :)
Es heißt ja "Etwas anderes gilt für Schüler*innen des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang. Für sie endet die Vollzeitschulpflicht bereits nach neun Schuljahren. (..)
Die Schulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, oder durch den Besuch einer Förderschule der Primarstufe und der Sekundarstufe I, erfüllt. Sie kann an einer öffentlichen Schule oder an einer privaten Ersatzschule erfüllt werden."
Ich besuche zurzeit die neunte Klasse eines Gymnasiums, habe G8 - einen achtjährigen Bildungsgang- und frage mich, ob ich die Vollschulzeitpflicht schon erreicht habe.
Denn obwohl ich noch nicht in der Sek II bin, bin ich in meinem neunten Jahr als Schülerin, könnte per Definition also schon die Vollschulzeitpflicht erreicht haben.
Da ich bereits in meinem neunten Jahr bin, es aber erst im Sommer vollende, frage ich mich, ob dies auch als Beendung der Vollschulzeitpflicht betrachtet werden kann.