Schlüsseldienst darf einer Minderjährigen die Türe öffnen?

Hallo zusammen, heute habe ich einmal eine Frage die mir Magenschmerzen bereitet und ich hoffe hier eine Antwort zu finden.

Zur Sache: Ich habe einen Urlaub geplant und alles organisiert. Das minderjährige Kind ( 16 jahre ) ist bei der Mutter, geschäftliche Vertretung usw...... Ich habe ein neues Schloß in meine Wohnungstür gebaut ( ABUS Sicherheitsschloß ) und die Tür beim Verlassen der Wohnung abgeschlossen.

Keine 24 Stunden später wollte meine Tochter in die Wohnung. Natürlich passte der Schlüssel nicht, also rief sie irgendeinen Schlüsseldienst. Dieser hat dann die Tür mit roher Gewalt geöffnet ( Beschlag aufgeflext, Tür beschädigt, Türrahmen beschädigt ) und hat ein neues Schloß eingebaut und dem Kind 500 Euro abgenommen ( Es war Montag 18 Uhr )

Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? " Hat er weiter nicht die Aufgabe sich zu vergerwissern das sein Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist ? Und hat er nicht die Aufgabe mit so wenig Schaden wie möglich seine Arbeit zu tun ?

Jetzt am Telefon sagte er mir, es wäre ja ein billiges Schloß und ein Standart Türbeschlag montiert gewesen. Komischerweise hat er für die Öffnung knapp 2 Stunden gebraucht.

Ich fühle mich nun einfach nicht mehr in meiner eigenen Wohnung als der Eigentümer. Ich meine, wenn jedes Kind eine Öffnung beauftragen kann, warum schließe ich meine Wohnung überhaut ab ? Warum ruft so ein Mensch nicht mal den Eigentümer ( der auf Klingelschild und Briefkasten steht ) nicht einfach mal an ?

Muss ich mir das wirklich so in der Art bieten lassen ? Über Antworten würde ich mich freuen

Technik, Tür, schluesseldienst, Einbruch, Geschäftsfähigkeit, Tür öffnen
Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?

Hallo, zur Situation: ich hatte neulich einen Notfall. Ich stand mit meinem Sohn vor verschlossener Tür unseres Miethauses. Ich rief in der Hausverwaltung an, da war aber Niemand nach 16:00 Uhr zu erreichen. Ich rief den Hausmeister an, auch Niemand zu erreichen. Ich sah mich gezwungen den Schlüsseldienst anzurufen. Der kam, machte die Tür auf und hinterließ eine riesen Rechnung die ich vor Ort mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Auf die Rechnung schrieb er noch folgendes: "kein Eigenverschulden des Mieters sondern Verschleiß der Schließanlage". Noch am Abend schickte ich dem Vermieter eine Email mit der Rechnung als PDF und einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Am nächsten Tag rief er mich an, beschimpfte mich und sagte, dass er die Rechnung auf keinen Fall übernehmen würde. Jetzt habe ich im Netzt ein wenig recherchiert und folgenden Sachverhalt herausbekommen: Sind Vermieter oder Hausverwaltung in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Notöffnung oder den Tausch des Schlosses selber in Auftrag geben. Der Vermieter ist dann im Nachhinein verpflichtet die notwendigen Kosten zu übernehmen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Vorgehen ausschließen, sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter angefochten werden. (Quelle:http://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/) Jetzt ist die Frage, was mache ich, wenn ich mein Geld innerhalb der 14 Tage nicht bekomme? Mein Vermieter neigt sehr gerne dazu sich nicht zu melden, zu verleumden und die Sache auszusitzen. Nehme ich mir einen Anwalt oder KANN ich sogar die Rechnung gegen die Miete des nächsten Monats abziehen? Wäre das überhaupt rechtens?

Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!!! Gruß elnino

PS: Ich hatte einen Schlüssel! Ich konnte mit ihm aber leider die Tür nicht aufschließen, da wie sich im Nachhinein durch den Schlüsseldienst rausstellte, dass Türschloss Aufgrund von Verschleiß defekt war!

Rechnung, Mietrecht, Mietminderung, schluesseldienst
Muss man Schlüsseldienst bezahlen, wenn man die Tür selber aufbekommen hat?

Hallo, ich habe uns vorhin selber ausgesperrt, der Schlüssel steckte von innen und wir konnten mit dem 2. Schlüssel nicht mehr aufschliessen. Wir haben es eine Weile selber probiert und dann letztendlich den Schlüsseldienst angerufen.

Habe 2 Schlüsseldienste angerufen und den Preis erfragt, der erste sagte, es kostet 30€ Anfahrt und danach müsste man erstmal gucken. Der 2. Schlüsseldienst meinte, die Anfahrt sei umsonst, erst Vorort, wenn man wüsste was mit der Tür ist, könnte man den Preis sagen.

Diesen Dienst habe ich in Anspruch genommen.

Unsere Nachbarn sind uns dann 15 Minuten später zur Hilfe gekommen und wir konnten wieder in unsere Wohnung.

Ich habe den Schlüsseldienst angerufen und gesagt, wir brauchen den Dienst nicht mehr. Daraufhin wurde etwas gemurmelt und dann aufgelegt. Aufeinmal stand der Schlüsseldienst im Hausflur, hat gefragt ob wir den Dienst gerufen hätte, ich verneinte, hab gesagt, es hat sich erledigt.

Er hat dann behauptet, er hätte mich schon 5x angerufen und ich wäre nicht dran gegangen. Das stimmt so nicht. Ich habe dann gefragt ob er überhaupt wisse, wie ich heiße, wusste er nicht und meinte er möchte nun 30 Euro für die Anfahrt haben. Daraufhin habe ich gesagt das man mir sagte die Anfahrt sei umsonst und das wir das Problem schon selber gelöst haben. Daraufhin beharrte er auf das Geld. Nach einigem hin und her ist er dann einfach gegangen.

30 € sind natürlich nicht die Welt, ich habe auch eingelenkt, dies zu zahlen, ich wollte aber wissen, wieso man mir sagte, dass die Anfahrt umsonst sei und dann doch 30€ verlangt wird.

Ist der Schlüsseldienst im Recht? Und was hab ich da nun zu erwarten?

Danke für Eure Antworten

Recht, schluesseldienst
defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.

Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.

Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.

...was meint ihr? :-/

Mietrecht, schluesseldienst, Hausverwaltung

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