Schloss von Wohnungstür austauschen - muss Vermieter zahlen?

Hallo! Ich wohne seit etlichen Jahren im gleichen Mietshaus: wie mir ein Fachmann aber mal attestiert hat, ist meine WOHNUNGSTÜR sehr schlecht gesichert: da würde fast Jeder, der "will", reinkommen, zumal es sich nicht nur um ein sehr altes, sondern auch um ein sehr billiges Schloss handeln würde! - Für wenige Euro könnte man auch überall den Schlüssel für das Schloss nachmachen lassen ...

Ich selbst bin kein Schlosser o.Ä., muss ihm aber glauben. - Meine BEFÜRCHTUNG: da vor mir in kurzen Abständen meine Wohnung von vielen Leuten nacheinander (und meist kurzfristig) bewohnt wurde, das Schloss aber NIE ausgetauscht wurde: theoretisch könnten da jetzt ja zig Leute einen SCHLÜSSEL für haben! - Irgendwann könnte also so ein "alter Schlüssel", der in "falsche Hände" gelangt wäre, dazu missbraucht werden, bei mir - spielend einfach - damit in meiner Abwesenheit in meine Wohnung zu kommen! (theoretisch könnte der Schlüssel auch 1000 fach billig nachgemacht worden sein, und im Verbrecher- Milieu verteilt worden sein ... - Niemand hat darüber eine Kontrolle!).

Dazu kommt, dass man auch in die Haustür spielend einfach eindringen könnte: Auch hier nur ein altes, simples "Schloss" (das nie ausgetauscht wurde).

Es wäre also ein Leichtes, nicht nur durch die Haustür, sondern dann auch weiter in meine Wohnungstür einzudringen! (die  - meist ausländischen - Mitbewohner im Haus sind mir ebenfalls nicht alle "koscher": oft ganze Gruppen (!) von nächtlichen Besuch; ; oft wird selbst nachts (!) die Haustür sperrangelweit aufgelassen! - Da kann man reden, was man will!). ).

Daher will ich jetzt ein anderes Schloss für die Wohnungstür einbauen lassen von professioneller Seite, was natürlich nicht ganz billig wäre! - Daher wäre ich interessiert, ob ggfs. der VERMIETER für die KOSTEN aufkommen müsste?!

Und falls ja: könnte ich dann auch auf ein wirklich "sicheres" Schloss bestehen?!

Wohnung, Sicherheit, Tür, Recht, Schloss

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