Darf ein Gerichtsvollzieher ein fremdes Schließfach pfänden?

Also, bevor hier alle "sicherlich nicht!" sagen: Ich bitte um Erfahrungen mit dem Problem, oder rechtliche Hinweise, wieso das nicht geht.

Man ist ja in Deutschland auch schuldig, bis man seine eigene Unschuld beweist und das nennt sich "Störhafter". Der Gesetzgeber argumentiert, dass du genauso schuldig bist, wenn jemand in deiner Wohnung einen Brand legt. So lange bis der wahre Täter sich von selbst bekennt. Denn du hättest ja deine Wohnung besser vor Einbruch absichern müssen um die Tat zu verhindern. Also bitte: Etwas Rechtskenntnis brauch man für so eine Frage schon. (Ja, der Störhafter zählt nicht wirklich für Brandstiftungen sondern nur für Kommunikationsmittel).

Sagen wir mal, es ist bekannt dass der Schuldner den Schlüssel zu einer fremden Wohnung hat oder meinetwegen auch fremden Garage die jemand anderst gemietet hat. Darf ein Gerichtsvollzieher dann diese Garage durchsuchen und anfangen zu behaupten, dass dem Schuldner Dinge dort gehören? Z.B. weil sein (Vor-)Name auf irgendwelchen Sachen draufsteht, oder einfach nur so weil gar kein Name auf dem Geld steht? Zumindest so lange, bis sich der Besitzer beschwert?

Genau die gleiche Situation kann mit einem Schließfach auch aufkommen, zu dem mehrere Leute einen Schlüssel haben (z.B. Eltern und ihre Kinder, falls die Eltern versterben - oder warum auch immer).

Selbst wenn der Gerichtsvollzieher "nur mal gucken" darf, und eigentlich gar nichts nehmen, darf er dann Wohnungen aufbrechen lassen wo der Schlüssel passt?

Die Frage klingt total idiotisch klar, aber bei deutschem Recht weiß man ja nie...

Ich werde Bericht erstatten wie es endet!

Recht, Gerichtsvollzieher, Schliessfach

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