Ist dieser Schluss für Gedichtsanalyse "Die Irren" v. Georg Heym so korrekt?

Hallo liebe Community,

momentan schreibe ich eine Gedichtsinterpretation.

Ich bin soweit fertig, mir fehlt nur noch ein Schlussgedanke. Im Internet bin ich auf eine folgende Möglichkeit gekommen:

"Der Wahnsinn beziehungsweise das Irresein war nicht nur ein Thema, sondern wurde auch formal simuliert, um die Normen der bürgerlichen Kunst zu hinterfragen. Man versuchte ihn in bestimmten Stilmerkmalen wie dem Reihungsstil oder in der regellosen Sprache nachzuahmen. Mit dem Thema war also auch der Wandel von ästhetischen Wertvorstellungen verbunden. Der Wahnsinn kam auch der Vorliebe für das Groteske entgegen. Teils finden sich hier autobiographische Überschneidungen: Heym hatte Angst wahnsinnig zu werden, Jakob van Hoddis zeigte erste Anzeichen einer Schizophrenie und kam 1914 in die Heilanstalt, während der labile Georg Trakl unter schweren Depressionen litt, alkohol- und drogenabhängig wurde und sich das Leben nahm."

Ich möchte diesen Schluss NICHT übernehmen, zumindest nicht wortwörtlich, finde den Einleitungsgedanken und den Vergleich mit den beiden Dichtern recht gut. Mich würde nur interessieren, ob das denn so stimmt, was da steht. Recherchiert habe ich bereits, dass Georg Heym seine Juristenlaufbahn hasste, aber hatte er tatsächlich Angst vor dem Wahnsinn? Georg Trakl war wohl labil, weil er sich ja auch das Leben nehmen wollte und man ihn in ein Hospital schickte.

Aber so generell, hättet ihr an diesem Schluss etwas auszusetzen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Verteidiger von Wilhelm Tell?

ich Muss in Deutsch Wilhelm Tell im Gericht vertreten. Ich habe mal was geschrieben aber bin mir nicht sicher ob es ok ist. Könnt ihr mir bitte eine Ehrliche (nicht gemeine) Antwort darauf geben ob es gut ist und wenn nicht mir bitte Verbesserungs Vorschläge geben? Danke und LG

Am Anfang war Wilhelm Tell Ein ruhiger Mensch der erst zu schaute ohne zu handeln oder ohne Gewalt zu handeln. Doch dies war bevor er von Gessler aus seinem Frieden geschreckt wurde und zum Handeln gezwungen war. Der Landvogt war grausam. Dies war wohl bekannt. Ein Beispiel dafür ist die so eben von Stauffacher geschilderte Apfelschussszene. Selbst als Tell ihn anflehte sich zu erbarmen und nicht der Tyrann zu sein der er sonst war, blieb Gessler unberührt. Noch dazu wagte er es seine Famile zu bedrohen. Und da, als Tell merkte , dass man der Tyrannei nicht mehr entkommen konnte entschloss er sich den Gessler zu erschießen, um die Kinder und ganz Schwyz zu beschützen. Als es Ueit war seinen Plan auszuführen bedrohte der Vogt eine Frau , die für die Freiheit ihres Mannes flehte, und ihre Kinder zu zertrampeln. Hätte er also in dem Moment nicht geschossen wären Unschuldige gestorben und zwar mehr als nur eine. Also plediere ich auf sein Wiederstandsrecht welches von Notwehr gestärkt wurde. Das Wiederstandsrecht schließt den Tyrannenmord als letztes Wiederstandsmittel nicht aus, welches hier offensichtlich der Fall war.

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