Verteidiger von Wilhelm Tell?

3 Antworten

Da du vermutlich nur mündlich plädieren musst, kommt es wohl auf Rechtschreibung und Zeichensetzung nicht an. Sonst müsstest du den Text noch daraufhin durchgehen.

Genau genommen handelt Tell nicht in Notwehr. Er selbst ist bei seiner Tat nicht aktuell bedroht. Deshalb ist es nicht sinnvoll, Notwehr ins Feld zu führen. Aber das werdet ihr sowieso noch besprechen.

Huch. Galt das deutsche Strafrecht von heute schon zu Schillers Zeiten in der Schweiz?


ShadowQueen1 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 06:58

Nein, aber wir sollten mit den heutigen Strafrechten arbeiten

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