Ab welcher Fliesenhöhe darf man im Stehen duschen?

Hallo,

in Anlehnung an meine andere Frage heute morgen:

Vorhin war der Installateur wegen eines möglichen Wasserschadens bei uns und meinte, dass wir im Bad gar nicht duschen dürften, weil es nicht hoch genug gefliest ist (Mietwohnung).

Das ganze ist ein Wannenbad, bei der die Dusch-Einrichtung inkl. Stange schon bei Übernahme der Wohnung angebracht war. Die Fliesen gehen bis in eine Höhe von ungefähr 2m, also auch noch über die Duschstange hinaus. Darüber sind ungefähr 30cm Tapete. Ein paar Spritzer können also schon mal auf der Tapete landen, aber kein Wasserstrahl.

Ich hab jetzt schon einiges recherchiert, aber nur ein Urteil gefunden, bei dem davon die Rede war, dass nur halbhoch gefliest war (da kann ich das auch nachvollziehen).

Edit: Laut Aussage der Vermieter gibt es eine (neue?) Vorgabe, dass man ein Wannenbad nur zum Duschen nutzen darf, wenn alles bis oben gefliest ist, und dass eine Badewanne dafür mindestens 80cm breit sein muss. Eine schriftliche Bestätigung ihrerseits steht noch aus, ich habe sie mal um eine Kopie gebeten. Weiß da jemand was von?

Ich habe das Gefühl, dass sich der Installateur nur wichtig machen will, und die Vermieter dazu drängen, möglichst viel im Bad (oder im Haus) neu machen zu lassen, natürlich von ihm selbst. Daher die Frage: Gibt es irgendwo konkrete Vorgaben, wie hoch ein Wannenbad gefliest werden muss? Wenn ich mit den Vermietern darüber spreche, würde ich mich gerne auf etwas konkretes beziehen können.

Mietwohnung, Sanitär

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